Ordination eröffnen in Tirol: die digitale Checkliste für 2026
Tirol sucht Ärztinnen und Ärzte
In keinem anderen Bundesland sind anteilig so viele Kassenstellen unbesetzt wie in Tirol. Mitte August 2026 sah es so aus:
- Allgemeinmedizin: 12 von 324,5 Planstellen offen
- Fachärztinnen und Fachärzte: 23 von 277 Planstellen offen
- Zahnmedizin: 58 von 246 Planstellen offen – nur rund 79 Prozent sind besetzt
Besonders bei Fach- und Zahnarztstellen ist Tirol im Bundesländervergleich Schlusslicht. In einzelnen Bezirken reißen dadurch spürbare Lücken: Im Bezirk Kitzbühel gibt es derzeit keinen Kinderarzt mit Kassenvertrag.
Für alle, die über eine eigene Ordination nachdenken, ist das eine gute Ausgangslage. Nur hat sich parallel dazu etwas anderes verändert: Die digitalen Anforderungen an eine neue Praxis sind seit Anfang 2026 deutlich gestiegen.
Was sich 2026 geändert hat
Wenn du mit Kassenvertrag startest, ist die Anbindung an die e-card-Infrastruktur ohnehin Teil des Pakets. Neu ist die Lage vor allem für Wahlärztinnen und Wahlärzte: Für sie gelten seit dem 1. Jänner 2026 verbindliche Digitalisierungspflichten, die es vorher so nicht gab.
Wer also als Wahlarzt eröffnet und davon ausgeht, mit einem Rechner und einem Rezeptblock auszukommen, plant an der aktuellen Rechtslage vorbei.
Die Pflichten im Einzelnen
Seit 1. Jänner 2026 verpflichtend:
- e-card und e-card-Infrastruktur zur Prüfung der Identität und der Gültigkeit
- ELGA – eBefund: Lesezugriff auf Befunde
- ELGA – eMedikation: lesen und eintragen
- eImpfpass: lesen und eintragen
Rechtlich hängt das an mehreren Stellen zusammen, unter anderem an § 49 Ärztegesetz und § 31a ASVG. Praktisch heißt es: Deine Ordination braucht eine funktionierende Anbindung ans Gesundheitsnetz, bevor die erste Patientin kommt.
Diagnosen codieren: neu seit Juli
Seit 1. Juli 2026 kommt die ambulante Leistungs- und Diagnosedokumentation dazu – mit Codierung nach ICD-10. Die Übermittlung läuft über das e-Wahlpartner-Service, nicht über einen Vermerk auf der Honorarnote.
Gestartet wurde mit einer Pilotphase, die volle Verpflichtung greift ab dem dritten Quartal 2026. Wer jetzt eröffnet, richtet das also gleich richtig ein, statt es später nachzuziehen.
Wer ausgenommen ist
Es gibt Ausnahmen, und sie sind für kleine Ordinationen relevant. Als unverhältnismäßig belastet gilt, wer weniger als 300 verschiedene Patientinnen und Patienten pro Jahr behandelt – unabhängig davon, bei welchem Träger diese versichert sind.
Weitere Ausnahmen betreffen die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur in Gruppenpraxen, Einzelverträge mit einzelnen Kassen sowie eine geplante Beendigung der Tätigkeit oder einen Wegzug ins Ausland.
Wichtig dabei: Wer eine Ausnahme in Anspruch nimmt, muss die Patientinnen und Patienten darüber informieren. Die Ärztekammer stellt dafür einen Mustervordruck bereit.
Der Zeitplan, den fast alle unterschätzen
Das ist der Punkt, an dem Eröffnungen ins Rutschen kommen. Für die Anbindung brauchst du einen Zugang ins Gesundheitsinformationsnetz: einen GIN-Zugangsnetzrouter und passende Kartenlesegeräte, bezogen über einen der zertifizierten Provider.
Die Installation dauert bis zu zwölf Wochen.
Rechne das einmal rückwärts. Wer im Jänner aufsperren will und im Dezember mit der Technik beginnt, steht am Eröffnungstag ohne funktionierende e-card-Anbindung da – und verletzt ab dem ersten Tag eine Berufspflicht. Der Technikvorlauf gehört deshalb an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Dazu kommt: Deine Ordinationssoftware muss das e-Wahlpartner-Service unterstützen. Kläre das mit dem Anbieter, bevor du dich festlegst – nicht danach.
Was über die Pflicht hinaus zählt
Die Anbindung ist die Kür nicht, sondern die Pflicht. Was darüber hinaus über den Alltag entscheidet:
- Die Website. Für viele Patientinnen und Patienten der erste Kontakt. Leistungen, Team, Anfahrt, Öffnungszeiten – klar auffindbar und am Handy lesbar.
- Online-Terminvereinbarung. Nimmt Druck vom Telefon, gerade in den ersten Monaten, wenn sich der Betrieb einspielt.
- Digitale Anamnese. Formulare, die vorab ausgefüllt werden, sparen Zeit im Wartezimmer und Tipparbeit an der Anmeldung.
- Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an. Getrennte Netze, ein getestetes Backup, saubere Zugriffsrechte. Das nachträglich zu ordnen ist deutlich aufwändiger, als es gleich richtig aufzusetzen.
Zum letzten Punkt haben wir die typischen Schwachstellen in einem eigenen Beitrag gesammelt: IT-Sicherheit in der Ordination.
Was das kostet
Für die Digitalisierungspflichten gibt es derzeit keine staatliche Förderung. Die Ärztekammer fordert sie ein, Stand jetzt ist sie nicht da. Die laufenden Kosten für den Netzzugang solltest du wie andere Betriebskosten einplanen.
Für andere Digitalisierungsvorhaben – Website, Software, Prozesse – gibt es in Tirol allerdings sehr wohl Fördermöglichkeiten. Welche das sind und worauf du achten musst, haben wir hier zusammengefasst: Digitalisierungsförderung in Tirol.
Wo du weiterliest
Die formalen Schritte einer Praxiseröffnung – Anmeldung, Bewilligungen, Kammerthemen – beschreibt die Ärztekammer Tirol unter „Der Weg zur Praxiseröffnung". Dieser Artikel ergänzt die digitale und technische Seite.
Wenn du dabei Unterstützung willst
Wir haben schon mehrere Ordinationen in Tirol beim Aufbau ihrer IT begleitet – von der Netzwerkplanung über die Anbindung bis zur Website. Wenn du gerade eröffnest oder es planst: Sprich uns an, wir schauen uns deinen Zeitplan gemeinsam an.